AGB

Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für die Teilnahme auf dein-rennpferd.de

Für die zwischen uns, der aureus equus UG (haftungsbeschränkt) ( „aureus equus“) und den Nutzern bestehende Geschäftsbeziehung („Nutzungsverhältnis“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer von uns schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der AGB gesondert hingewiesen.

Sofern der Nutzer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, erkennen wir abweichende Bedingungen des betreffenden Nutzers nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Widerrufsrecht für Verbraucher (§ 13 BGB):

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (aureus equus UG (haftungsbeschränkt), Limburger Strasse 33, 50672 Köln, Telefon: 0163-8044660, E-Mail: info@dein-rennpferd.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

 

 

Widerrufsformular

 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück an:

 

aureus equus UG (haftungsbeschränkt)
Limburger Strasse 33
50672 Köln
Telefon: 01638044660,
E-Mail: info@dein-rennpferd.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren

(*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) _______________________

___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*) ___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

 

Name des/der Verbraucher(s):                                             _________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s):                                       _________________________________________

                                                                                                     _________________________________________

 

 

Datum

 

Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier)

_____________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

 

 


  • 1 Grundsätze

(1) Wir, die aureus equus UG (haftungsbeschränkt), Limburger Str. 33, 50672 Köln, („aureus equus“) sind Betreiber der Internet-Plattform dein-rennpferd.de.

(2) Auf dein-rennpferd.de können die Nutzer durch Zahlung eines frei wählbaren Beitrags Rennpferde, für die aureus equus den Unterhalt, das Training, die Verpflegung, die Gesundheitsvorsorge und Pflege sowie alle sonstigen zur Teilnahme des betreffenden Rennpferdes am offiziellen Rennbetrieb erforderlichen Handlungen und Tätigkeiten organisiert, entgeltlich für den Zeitraum von einem Jahr unter Ausschluss der Gebrauchsgewährung (teilweise) pachten.

(3) Nutzer können alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften sein, die sich auf dein-rennpferd.de registriert haben.

(4) aureus equus stellt mit dein-rennpferd.de eine technische und organisatorische Infrastruktur zur Verfügung, die es den Nutzern ermöglichen soll, sich über die dort angebotenen Rennpferde auch nach Ende der jeweiligen Angebotslaufzeit umfassend zu informieren. aureus equus wird zu diesem Zweck fortlaufend aktuelle Informationen zum Pflege- und Trainingszustand sowie der Rennergebnisse in Form von Berichten, Rennergebnissen und Videoclips auf dein-rennpferd.de einstellen.

(5) Die Plattform dein-rennpferd.de stellt ferner eine – redaktionell aufgearbeitete –technische Möglichkeit für den Vergleich von Pferdewettquoten, Pferdewetten-Anbietern und Pferdewetten-Boni bereit und bietet diesbezüglich unverbindliche Informationen an.

(6) Die Plattform dein-rennpferd.de bietet über die Einbindung eines print-on-demand Anbieters ferner die Möglichkeit in einem "Fanshop" Fanartikel und Geschenkgutscheine zu erwerben.

(7) Die Nutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung von dein-rennpferd.de die geltenden Gesetze zu befolgen.

  • 2 Registrierung

(1) Registrierte Nutzer können alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften sein. Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und damit unbeschränkt geschäftsfähig sein.

(2) Die Nutzung von dein-rennpferd.de setzt die Registrierung unter Zustimmung zu diesen AGB voraus. Die Anmeldung ist kostenlos. Mit der Anmeldung kommt zwischen aureus equus und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung von dein-rennpferd.de zustande („Nutzungsvertrag“). Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht. Der Vertragstext kann vom Nutzer jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, unter dem auf der Startseite/Impressum von dein-rennpferd.de angebrachten Button „Musterpachtverträge“ aufgerufen, ausgedruckt und heruntergeladen werden.

(3) Die durch den Nutzer bei der Registrierung angegebenen Daten müssen vollständig und korrekt sein und unter Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erfolgen. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer hierzu gesetzlich oder rechtsgeschäftlich berechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich anzugeben ist. Die Registrierung auf der Plattform erfolgt unter Verwendung einer E-Mail-Adresse sowie einem selbst gewählten Passwort. Die Zulassung erfolgt hiernach durch entsprechende Benachrichtigung des Nutzers per E-Mail. Die Angabe von nachweislich unzutreffenden Daten berechtigt aureus equus, den jeweiligen Nutzer unverzüglich zu sperren und von der weiteren Nutzung von dein-rennpferd.de auszuschließen.

(4) Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Nutzer selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto alsbald zu korrigieren.

(5) Der Nutzer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Ist dies dennoch erfolgt bzw. liegen dem Nutzer entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor, so ist dieser verpflichtet, aureus equus unverzüglich zu informieren. Die Nutzer haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihrer Zugangsdaten vorgenommen werden.

(6) aureus equus wird das Passwort eines Nutzers nicht an Dritte weitergeben und einen Nutzer niemals per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen.

(7) Der Nutzer erklärt im Rahmen dieser AGB sowie im Verlauf der Registrierung nach § 2 Abs. (2) sein Einverständnis, dass aureus equus die Daten des Nutzers für Marketing- und Werbezwecke verarbeiten und nutzen kann. Diese Einwilligung kann von dem Nutzer jederzeit frei widerrufen werden.

  • 3 Sperrung, Kündigung

(1) Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Nutzer gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen diese AGB verstößt, kann aureus equus folgende Maßnahmen – unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des jeweiligen Nutzers – nach eigenem Ermessen den Nutzer verwarnen oder ihn von der Nutzung von dein-rennpferd.de vorübergehend oder dauerhaft ausschließen; nicht betroffen sind etwaige andere zwischen aureus equus und dem betreffenden Nutzer eingegangene Vertragsverhältnisse.

(2) aureus equus ist insbesondere in den folgenden Fällen berechtigt, Nutzer dauerhaft von der Nutzung von dein-rennpferd.de auszuschließen und den Nutzungsvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen:

(a) der betreffende Nutzer hat falsche Angaben bei der Registrierung gemacht;
(b) der betreffende Nutzer beschädigt oder beeinträchtigt die Funktionsfähigkeit von dein-rennpferd.de;
(c) der betreffende Nutzer verstößt gegen sonstige gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder in anderer Weise gegen diese AGB.

(3) Im Falle einer durch aureus equus ausgesprochenen Kündigung ist der Nutzer nicht berechtigt, sich erneut auf dein-rennpferd.de anzumelden.

(4) Nutzer können den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.

(5) aureus equus kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündigen.

  • 4 Leistungen von aureus equus

(1) aureus equus bietet im Rahmen der Nutzung von dein-rennpferd.de Nutzern die Möglichkeit, untereinander zu kommunizieren. Sofern die Nutzer hierüber untereinander Verträge schließen sollten, ist aureus equus hieran nicht beteiligt und wird auch kein Vertragspartner.

(2) aureus equus stellt auf dein-rennpferd.de in einzelnen Angeboten Rennpferde unterschiedlichen Alters und Geschlechts ausführlich vor und bietet diese den Nutzern zur (teilweisen) Pacht unter Ausschluss der Gebrauchsgewährung unter der aufschiebenden Bedingung des Erreichens des in dem jeweiligen Angebot angebenen „Startsgelds“ bzw. dem Abverkaufen aller vorrätigen Teilhabescheine eines Rennpferdsyndikats innerhalb einer in dem Angebot angegebenen Angebotslaufzeit, an. Das Startgeld kann durch die Beiträge beliebig vieler Nutzer von dein-rennpferd.de erreicht werden, die im Falle des Erreichens des Startgelds im Verhältnis ihres jeweiligen Beitrags zur Fruchtziehung neben den anderen beitragenden Nutzern nach Maßgabe der Regelungen der jeweils einschlägigen Muster-Pachtverträge berechtigt sind.

(3) Ist das Startgeld am Ende der Angebotslaufzeit nicht durch ausreichende Beiträge von Nutzern erreicht, steht es im freien Ermessen von aureus equus, das Startgeld gegenüber den betroffenen Nutzern dennoch als erreicht zu behandeln. Diese Entscheidung ist den betroffenen Nutzern binnen 5 Tagen nach Ablauf der Angebotslaufzeit per E-Mail durch aureus equus mitzuteilenden; unterbleibt eine solche Mitteilung, so gilt die aufschiebende Bedingung als nicht eingetreten.

(4) aureus equus bietet den Nutzern die Möglichkeit, die auf der Plattform präsentierten Rennpferde in mehreren Pachtoptionen zu pachten. Auf das jeweils einschlägige Pachtangebot weist aureus equus auf der Plattform im Rahmen der jeweiligen Präsentation des Rennpferdes hin.

  • 5 Vertragsschluss zwischen Nutzer und aureus equus, Abwicklung

(1) Beabsichtigt ein Nutzer, eines der bei dein-rennpferd.de angebotenen Rennpferde von aureus equus (teilweise) zu pachten, wählt er im jeweiligen Angebot den von ihm gewünschten Beitrag zum „Startgeld“ aus; letzteres ist nur innerhalb der Angebotslaufzeit und bis zum Erreichen des Gesamtbetrags des „Startgeldes“ bzw. der vorrätigen Teilhabescheine möglich. Durch das Anklicken des Buttons „Jetzt bezahlen“ gibt der Nutzer im Rahmen dieser AGB ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Pachtvertrages zwischen ihm und aureus equus, bezogen auf das in dem jeweiligen Angebot auf dein-rennpferd.de jeweils vorgestellte Rennpferd ab. aureus equus hält hierzu jederzeit auf dein-rennpferd.de einsehbare und herunterladbare Muster-Pachtverträge, die die unterschiedlichen Pachtoptionen wiedergeben, bereit, die – je nach Pachtoption  Inhalt des Angebots des Nutzers werden. Der von dem Nutzer gewählte Beitrag zum Startgeld entspricht im Falle des Eintritts der aufschiebenden Bedingungen nach § 5 Abs. (2) dem von dem Nutzer an aureus equus zu zahlenden Pacht im Tarif „Small Shares“. Im Pachttarif „Big Shares“ wird zusätzlich 11 mal eine monatliche Rechnung über die anteiligen Rennpferdunterhaltskosten an den Nutzer auf dem Postweg oder per Email zu einem jeden ersten des Monats versendet. Die Höhe der monatlichen Unterhaltskostenpachtrate kann der Nutzer dem Angebotstext des betreffenden Rennpferdes entnehmen.

(2) Der Vertragsabschluss kommt zustande, sobald aureus equus die Annahme des Angebots gegenüber dem Nutzer auf elektronischem Wege per E-Maile erklärt. Die Annahme des Angebots steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass

(a) der Gesamtbetrag des im Angebot genannten Startgelds durch Beitragszusagen der Nutzer innerhalb der Angebotslaufzeit erreicht wird bzw. alle vorrätigen Teilhabescheine abverkauft sind oder aureus equus das Startgeld nach § 4 Abs. (3) als erreicht behandelt und
(b) nach Erreichen des Gesamtbetrags des Startgelds weitere 14 Tage vergangen sind.

(3) Erfolgt die Registrierung auf dein-rennpferd.de durch einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, so steht diesem ein Widerrufsrecht zu. Gleiches gilt im Falle der Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines Pachtvertrages gem. § 5 Abs. (1), soweit der Nutzer Verbraucher ist. Es wird insoweit auf die oben wiedergegebene Widerrufsbelehrung verwiesen.

(4) Unternehmern i.S.d. § 14 BGB steht weder im Falle der Registrierung bei dein-rennpferd.de noch für den Fall der Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines Pachtvertrages ein Widerrufsrecht zu.

 

  • weitere Leistungen von aureus equus

(1) aureus equus stellt Nutzern auf der Plattform eine technische Möglichkeit für den Vergleich von Pferdewettquoten, Pferdewetten-Anbietern und Pferdewetten-Boni bereit und bietet diesbezüglich unverbindliche Informationen an. . Die Informationen stellen keine Beratungsleistung gegenüber dem Nutzer dar

(2) Der Nutzer wird, wenn er sich für ein Angebot oder eine Information interessiert, zu dem entsprechenden Pferdewettanbieter weitergeleitet. Dort kann er eine Registrierung und/oder, eine Einzahlung vornehmen und seine gewünschtenWetten platzieren. Für den Abschluss des Wettvertrages zwischen dem Nutzer und dem Wettanbieter gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des entsprechenden Wettanbieters.

(3) aureus equus veranstaltet keine eigenen Pferdewetten. Zwischen dem Nutzer und aureus equus kommt kein Vertrag über den Abschluss einer Wette zustande.

(4) aureus equus berücksichtigt ausschließlich Anbieter von Pferdewetten, die vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein auf Grundlage des schleswig-holsteinischen Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (in Kraft seit dem 01. Januar 2012) eine Genehmigung zur Veranstaltung von Wetten auf den Ausgang oder den Verlauf von Sportwettbewerben erhalten haben oder eine entsprechende staatliche Erlaubnis für das legale Angebot von Pferdewetten beantragt haben

(5) Für den Nutzer entstehen aufgrund der Inanspruchnahme des Pferdewettenvergleichsangebots von aureus equus keine Kosten.

(6) Weitere zwingende Voraussetzung ist die Beachtung der für den jeweiligen Nutzer geltenden Glücksspielgesetze. Nutzer mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein sind berechtigt, bei den Wettanbietern, die auf dein-rennpferd.de verglichen werden, eine Sportwette zu platzieren. Nutzer mit Wohnsitz außerhalb des Bundeslandes Schleswig-Holstein werden angehalten, sich vor Nutzung der Sparte „wetten“ auf dein-rennpferd.de über die Rechtslage in dem jeweiligen Bundesland zu informieren. aureus equus weist ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung der auf dieser Website zur Verfügung gestellten redaktionellen Inhalte und Informationen zum Thema Wetten verboten ist, soweit gegen geltendes Recht verstoßen wird

(7) aureus equus vergibt innerhalb von Werbeaktionen sogenannte “Startgeldgutscheine“. Die Gutscheine sind nicht in Bargeld auszahlbar oder übertragbar, bis  30 Tage nach Ausstellung gültig und gelten nur solange der Vorrat an Pachtanteilen reicht. Jede Postanschriftsadresse ist berechtigt einen Gutschein in Anspruch zu nehmen. Aureus equus behält sich das Recht vor, Nutzer zu sperren oder von der Webseite www.dein-rennpferd.de zu verbannen oder diesen den Gutschein nicht auszuhändigen, wenn ein Nutzer gegen folgende Richtlinien verstößt:

ein Nutzer meldet sich unter falschen Namen oder bewußt inkorrekten Informationen an, um mehr als einen Gutschein zu erlangen.

- ein Nutzer oder eine dritte Partei versucht im Auftrag eines bereits registrierten Nutzers, weitere Gutscheine zu erlangen.

(8) Die Produktdarstellungen der Fanartikel im Online-Shop von dein-rennpferd.de stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Die in diesem Shop platzierten Angebote gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes im Angebot vermerkt ist, nur “solange der Vorrat reicht”.

Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Anklicken des Buttons “Jetzt bezahlen” im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Willenserklärung zur Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

Vor verbindlicher Abgabe Ihrer Bestellung können sie alle Eingaben laufend über die übliche Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingabe vor verbindlicher Abgabe der Bestellung nochmals in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

Preise und Zahlung

Alle angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zzgl. Versandkosten. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Produktseiten, im Warenkorbsystem sowie auf der Bestellseite nochmals deutlich mitge- teilt. Weitere Kosten können bei Lieferungen ins Ausland entstehen, z.B. durch Zölle oder weitere Steuern.

Der Kaufpreis ist je nach gewählter Zahlungsweise per Klarna, Paypal, Kreditkarte, Amazon Payments oder Apple Pay zu zahlen. Die von uns gestellten Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar.

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit die Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.

Wir erheben 4,90€ Versandkosten innerhalb Deutschlands und 9,90€ Versandkosten nach Österreich und in die Schweiz.

Rechnungen werden per Email versendet.


Lieferung

Die Lieferungen erfolgen in der Regel mit DHL. 
Die Ware ist, sofern nicht anders ausgezeichnet, sofort lieferbar. Lieferzeit nach Zahlungseingang 8-14 Werktage. 


Eigentumsvorbehalt 

Die Waren bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers.


Mängelhaftung/Gewährleistung 

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei wir im Falle eines Mangels der Ware nach Ihrer Wahl zunächst nachliefern oder nachbessern. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so können Sie die Ware gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben oder die Ware behalten und den Kaufpreis mindern. Informationen über eventuelle Herstellergarantien entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation.

 

  • Haftung

(1) aureus equus haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit aureus equus, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet aureus equus für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von aureus equus. Im Übrigen ist die Haftung von aureus equus ausgeschlossen.

(2) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch aureus equus und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

(3) Eine Haftung für Folgen technischer Mängel (vgl. § 7) - gleich welcher Art und aus welchem Grund - ist ausgeschlossen.

(4) Soweit über dein-rennpferd.de eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z. B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet aureus equus weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet aureus equus nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.

  • Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von dein-rennpferd.de

Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Es ist nicht möglich Computerprogramme (Software) und Datenverarbeitungsanlagen (Hardware) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen („technische Mängel“). Daher übernimmt aureus equus keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit von dein-rennpferd.de und der vorgehaltenen technischen Systeme und kann diese auch nicht gewährleisten.

  • Freistellung

(1) Die Nutzer stellen aureus equus von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder Dritte gegen aureus equus wegen Verletzung ihrer Rechte durch auf dein-rennpferd.de wiedergegebene Inhalte, sonstiger von den Nutzern eingestellter Inhalte oder anderweitiger Nutzung von dein-rennpferd.de (etwa Kommentare oder Bewertungen der Nutzer) geltend machen, soweit diese Ansprüche auf eine von einem Nutzer zu vertretende Rechtsverletzung zurückzuführen sind.

(2) Die Nutzer sind verpflichtet, aureus equus für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

  • 10 Schutzrechte

Die auf dein-rennpferd.de abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von "Robot/Crawler"-Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen.

  • 11 Schriftform, anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit aureus equus abzuschließenden Nutzungsvertrages übermittelt werden, müssen zumindest in Textform erfolgen. Die postalische Anschrift sowie die E-Mail-Adresse eines Nutzers sind diejenigen, die als aktuelle Kontaktdaten bei der Anmeldung des Nutzers von diesem angegeben worden sind.

(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen aureus equus und dem betreffenden Nutzer einschließlich dieser AGB unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  • 12 Salvatorische Klausel

(1) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen erhalten. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

(2) Soweit eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

 

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Beim Kauf einer Pachtteilhabe an einem Rennpferd, Zucht- oder Pinhooksyndikat erklären Sie sich beim Klick auf den Button "Jetzt bezahlen" mit unseren nachfolgenden Pachtverträgen einverstanden.

Pachtvertrag „ Ocean Blue Big Shares“

Dies ist ein Vertrag zwischen der aureus equus UG (haftungsbeschränkt), Limburger Str. 33, 50672 Köln,

- Verpächter -

 

und

 

Ihnen (nachfolgend Pächter/in genannt).

 

- Pächter/in -

 

 

  • 1 Vertragsgegenstand

 

  1. Der Verpächter verpachtet dem/der Pächter/in das im alleinigen Eigentum des Verpächters stehende Pferd Ocean Blue („Pachtpferd“) unter Ausschluss der Gebrauchsgewährung.

 

  1. Der/die Pächter/in ist gegenüber dem Verpächter zur Fruchtziehung im Umfang seiner Pachtteilhabe (in dem in der Anlage zu diesem Pachtvertrag definierten Sinn) bezüglich der von dem Pachtpferd erzielten Gewinnerlöse (gemäß der Deutschen Rennordnung, einsehbar beim Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V., Rennbahnstraße 154, 50737 Köln) aus der Teilnahme an Pferderennen berechtigt.

 

  1. Der Verpächter übernimmt gegen Zahlung des in § 3 geregelten Pachtentgelts

 

  • den Unterhalt des Pachtpferdes;
  • das Training des Pachtpferdes;
  • die Verpflegung und Unterbringung des Pachtpferdes;
  • die laufende Berichterstattung über den Zustand, Entwicklung und Rennergebnisse des Pachtpferdes auf dein-rennpferd.de in unregelmäßigen Abständen;
  • die Erledigung aller im Zusammenhang mit der Teilnahme des Pachtpferdes an offiziellen Pferderennen notwendigen Formalitäten und sonst erforderlichen Handlungen.

 

Der/die Pächterin schuldet außer dem in § 3 geregelten Pachtentgelt für die vorgenannten Tätigkeiten des Verpächters keine weitere Vergütung; sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten werden von dem Verpächter übernommen.

 

  • 2 Dauer des Vertrages

 

  1. Der Vertrag beginnt mit dem Angebotskauf und endet am 30.10.2022. Dieser Pachtvertrag endet , ohne dass es einer Kündigung durch die Parteien bedarf, mit Ablauf der vorgenannten Laufzeit automatisch.

 

  1. Der Vertrag endet ebenfalls automatisch, sollte das Pachtpferd durch eine dritte Partei in einem sogenannten Verkaufsrennen oder unter der Hand „geclaimt“ /gekauft werden. Daraufhin wird der sogenannte Zahltag 30 Tage nach Verkauf des Pachtpferdes durchgeführt, der Verkaufserlös abzüglich der erhobenen Gebühren des Veranstalters des Verkaufsrennens/eines möglichen Agenten durch den Verpächter ausgekehrt, sofern die Bedingungen aus §8 durch den Pächter erfüllt worden sind.

 

 

  • 3 Pachtentgelt

 

  1. Das von dem/der Pächter/in an den Verpächter zu zahlende Pachtentgelt entspricht dem von dem/der Pächter/in im Rahmen des Angebots des Pachtpferdes auf dein-rennpferd.de gewählten Beitrag zum Startgeld dem in der Email bestellten Pachtanteilen. Jeder einmalig zu entrichtende Beitrag des Startgeldes ist an 11 gleichbleibende weitere Pachtraten geknüpft, die zu jedem 1. des Monats durch den Verpächter schriftlich in Rechnung gestellt werden. Die Höhe jeder einzelnen Pachtrate ist abhängig vom gewählten Beitrag zum Startgeld. Die Höhe der Pachtraten wird im Angebotstext des jeweiligen Pferdes aufgelistet und versteht sich inkl. der aktuellen Mehrwertsteuer. Bei einem Verzug von mehr als 60 Tagen für eine Pachtrate, behält sich der Verpächter vor den Pachtvertrag fristlos zu kündigen und alle bis dahin getätigten Zahlungen einzubehalten. Das Recht der Fruchtziehung erlischt.

 

  1. Es ist spätestens 14 Tage nach dem Angebotskauf für das Pachtpferd auf dein-rennpferd.de durch Überweisung auf das Konto des Verpächters mit der Konto-Nr. 210064937 Sparkasse Herford, IBAN DE 66494501200210064937 zu entrichten.

 

  1. Der Verpächter verpflichtet sich im Falle des Widerrufs des Vertragsschlusses durch den/die Pächter/in das Pachtentgelt zu erstatten.

 

  • 4 Vertragsschluss

 

  1. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich über elektronische Kommunikationswege, d.h der Pächter übermittelt dem Verpächter seine Willenserklärung die Pachtteilhabe zu erwerben/ zu verlängern. Der Verpächter schickt dem Pächter so dann das Vertragswerk und eine Rechnung zu und der Vertrag ist geschlossen.

 

  • 5 Rennteilnahme

 

  1. Der Verpächter ist jederzeit berechtigt, das Pachtpferd für offizielle Pferderennen zu melden und es daran teilnehmen zu lassen. Die Pächter können dem Verpächter jederzeit Vorschläge für etwaige Rennteilnahmen des Pachtpferdes unterbreiten. Ob und wo das Pachtpferd an Pferderennen teilnimmt, steht jedoch im alleinigen Ermessen des Verpächters.

 

  1. Das Pferd startet unter dem Namen des Verpächters bzw. unter einem Decknamen „Stall Olsenbande etc.“

 

  1. Bei Teilnahme an den Rennen erzielte Geldpreise sowie etwaige Besitzerprämien zählen zu den im Rahmen dieses Pachtvertrages dem/der Pächter/in gemäß seiner Pachtteilhabe zustehenden Früchte des Pachtpferdes. Etwaige Sachprämien (wie z.B. Pokale u.ä.) stehen dem Verpächter zu.

 

  • 6 Berechtigung zur und Zeitpunkt der Fruchtziehung

 

  1. Die von dem Pachtpferd erzielten Geldpreise werden vom Verpächter auf einem Gewinnkonto gesammelt und verwaltet. Der/die Pächter/in ist hieran gemäß seiner Pachtteilhabe berechtigt und wird über den aktuellen Stand des Gewinnkontos regelmäßig durch den Verpächter informiert.

 

  1. Der Verpächter kann, sofern Pächter/innen des Pachtpferdes mit mehr als 50 % der verkauften Pachtteilhabe dem in Textform zugestimmt haben, in begründeten Ausnahmefällen (wie z.B. das Pachtpferd betreffende medizinische Notfälle, etc.) die auf dem Gewinnkonto befindlichen Beträge zur Versorgung, Behandlung oder anderweitig notwendigen, zu Beginn der Vertragslaufzeit nicht abzusehenden Sonderbehandlung des Pachtpferdes verwenden. Das Pachtpferd ist lebensversichert.

 

  1. Sollte das Pachtpferd an Listen- und Grupperennen teilnehmen, behält sich der Verpächter vor, diese nicht kalkulierten Mehrkosten für die Nennungen dieser Rennen, entweder am Ende der Saison von den Rennpreisen einzubehalten oder im Laufe der Saison, gemäß des entsprechenden Anteils des Pächters am Nenngeld, nachzufordern. Entsprechendes gilt für die zusätzlichen Transportkosten, sollte dass Pachtpferd in Übersee starten.

 

  1. Das zum Ende der Vertragslaufzeit auf dem Gewinnkonto des Pachtpferdes befindliche Guthaben ist dem/der Pächter/in binnen 60 Tagen nach dem Vertragsende auf ein von dem/der Pächter/in benanntes Konto zu überweisen.

 

  • 7 Haftungsausschluss

 

In Ergänzung von § 7 der Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für die Teilnahme auf dein-rennpferd.de haftet der Verpächter – soweit ihn, seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden trifft – nicht für einen krankheits- oder verletzungsbedingten (kurz- oder längerfristigen) Ausfall des Pachtpferdes. Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen für Schadensersatzansprüche aus einer Verschuldungs- und Gefährdungshaftung wegen arteigenem, tierischen und willkürlichen Verhalten des Pachtpferdes. Im Übrigen wird für das jeweilige Rennpferd eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen und unterhalten.

 

  • 8 Vorkaufsrecht

 

  1. Am Ende der Vertragslaufzeit wird sich der Verpächter um einen Verkauf des Pachtpferdes bemühen. Die Pächter/innen, die zum Ende des vorangehenden Vertragsjahrs Pächter des Pachtpferdes waren, sind dann berechtigt, vor dem Verkauf des Pachtpferdes gemäß ihrer bisherigen Pachtteilhabe Miteigentum an dem Pachtpferd von dem Verpächter zu erwerben; der hierfür zu zahlende Kaufpreis beträgt 1,- € (in Worten: ein Euro) je Pächter. Findet sich binnen sechs Monaten nach Ende der Vertragslaufzeit ein Interessent, wird der Verpächter sämtlichen Pächter/innen die mit dem Interessenten vereinbarten Verkaufskonditionen mitteilen und die Pächter auffordern, binnen einer Frist von 2 Wochen zu erklären, ob sie ihr Vorkaufsrecht ausüben wollen. Erwirbt ein Pächter hierdurch Miteigentum an dem Pachtpferd, ist er verpflichtet, dem Verkauf des Pferdes an den Interessenten zuzustimmen und bevollmächtigt den Verpächter bereits jetzt, alle notwendigen Erklärungen betreffend den Verkauf des Pachtpferdes für die betreffenden Pächter/innen abzugeben und entgegenzunehmen. Gleiches gilt in dem Fall, in dem der Verpächter beabsichtigt, dass Pachtpferd auf einer Auktion oder in einem Verkaufsrennen zu veräußern; an die Stelle der Mitteilung der Verkaufskonditionen tritt in diesem Falle die Mitteilung über den Ort und Zeitpunkt der Auktion bzw. des Verkaufsrennens.

 

  1. Der Verpächter hält für die Abwicklung des Verkaufes des Pachtpferdes einmalig eine Verkaufsprovision von 9% sowie die von den Pächtern für die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu zahlenden Kaufpreise, sowie ggf. anfallende Auktions- und Transportkosten vom Verkaufserlös ein; den verbleibenden Verkaufserlös kehrt der Verpächter binnen 60 Tagen nach Erhalt des Kaufpreises in Höhe des anteiligen Miteigentums an die Pächter aus.

 

  1. Findet sich kein Interessent für das Pachtpferd – innerhalb oder außerhalb einer Auktion – und/oder macht ein/e Pächter/in von dem Recht zum Eigentumserwerb nach § 7 Abs. 2 keinen Gebrauch, so endet der Pachtvertrag automatisch durch Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung durch die Parteien bedarf.

 

  • 9 Sonstiges

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag planwidrige Regelungslücken enthält.

 

  1. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Verpächters.

 

 

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Pachtvertrag „Ocean Blue Small Shares“

Dies ist ein Vertrag zwischen der aureus equus UG (haftungsbeschränkt), Limburger Str. 33, 50672 Köln,

- Verpächter -

 

und

 

Ihnen (nachfolgend Pächter/in genannt).

 

- Pächter/in -

 

 

  • 1 Vertragsgegenstand

 

  1. Der Verpächter verpachtet dem/der Pächter/in das im alleinigen Eigentum des Verpächters stehende Pferd Ocean Blue („Pachtpferd“) unter Ausschluss der Gebrauchsgewährung.

 

  1. Der/die Pächter/in ist gegenüber dem Verpächter zur Fruchtziehung im Umfang seiner Pachtteilhabe (in dem in der Anlage zu diesem Pachtvertrag definierten Sinn) bezüglich der von dem Pachtpferd erzielten Gewinnerlöse (gemäß der Deutschen Rennordnung, einsehbar beim Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V., Rennbahnstraße 154, 50737 Köln) aus der Teilnahme an Pferderennen berechtigt.

 

  1. Der Verpächter übernimmt gegen Zahlung des in § 3 geregelten Pachtentgelts

 

  • den Unterhalt des Pachtpferdes;
  • das Training des Pachtpferdes;
  • die Verpflegung und Unterbringung des Pachtpferdes;
  • die laufende Berichterstattung über den Zustand, Entwicklung und Rennergebnisse des Pachtpferdes auf dein-rennpferd.de oder die angeschlossenen sozialen Netzwerke in unregelmäßigen Abständen;
  • die Erledigung aller im Zusammenhang mit der Teilnahme des Pachtpferdes an offiziellen Pferderennen notwendigen Formalitäten und sonst erforderlichen Handlungen.

 

Der/die Pächterin schuldet außer dem in § 3 geregelten Pachtentgelt für die vorgenannten Tätigkeiten des Verpächters keine weitere Vergütung; sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten werden von dem Verpächter übernommen. Das Pachtpferd ist nicht lebensversichert.

 

  • 2 Dauer des Vertrages

 

  1. Der Vertrag beginnt mit dem Angebotskauf und endet am 30.10.2022. Dieser Pachtvertrag endet , ohne dass es einer Kündigung durch die Parteien bedarf, mit Ablauf der vorgenannten Laufzeit automatisch.

 

  1. Der Vertrag endet ebenfalls automatisch, sollte das Pachtpferd durch eine dritte Partei in einem sogenannten Verkaufsrennen „geclaimt“ oder unter der Hand verkauft werden. Daraufhin wird der sogenannte Zahltag 30 Tage nach Verkauf des Pachtpferdes durchgeführt, der Verkaufserlös abzüglich der erhobenen Gebühren des Veranstalters des Verkaufsrennens/eines eventuellen Agenten durch den Verpächter ausgekehrt, sofern die Bedingungen aus §8 durch den Pächter erfüllt worden sind.

 

  • 3 Pachtentgelt

 

  1. Das von dem/der Pächter/in an den Verpächter zu zahlende Pachtentgelt entspricht dem von dem/der Pächter/in im Rahmen des Angebots des Pachtpferdes auf dein-rennpferd.de gewählten Beitrag zum Startgeld der ausgewählten Pachtteilhaben.

 

  1. . Es ist spätestens 14 Tage nach dem Angebotskauf für das Pachtpferd auf dein-rennpferd.de durch Überweisung auf das Konto des Verpächters mit der Konto-Nr. 210064937 Sparkasse Herford, IBAN DE 66494501200210064937 zu entrichten.

 

 

  1. Der Verpächter verpflichtet sich im Falle des Widerrufs des Vertragsschlusses durch den/die Pächter/in das Pachtentgelt zu erstatten.

 

  • 4 Vertragsschluss

 

  1. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich über elektronische Kommunikationswege, d.h der Pächter übermittelt dem Verpächter seine Willenserklärung die Pachtteilhabe zu erwerben/ zu verlängern. Der Verpächter schickt dem Pächter so dann das Vertragswerk und eine Rechnung zu und der Vertrag ist geschlossen.

 

  • 5 Rennteilnahme

 

  1. Der Verpächter ist jederzeit berechtigt, das Pachtpferd für offizielle Pferderennen zu melden und es daran teilnehmen zu lassen. Die Pächter können dem Verpächter jederzeit Vorschläge für etwaige Rennteilnahmen des Pachtpferdes unterbreiten. Ob und wo das Pachtpferd an Pferderennen teilnimmt, steht jedoch im alleinigen Ermessen des Verpächters.

 

  1. Das Pferd startet unter dem Namen des Verpächters bzw. unter einem Decknamen „Stall Olsenbande etc.“

 

 

  1. Bei Teilnahme an den Rennen erzielte Geldpreise sowie etwaige Besitzerprämien zählen zu den im Rahmen dieses Pachtvertrages dem/der Pächter/in gemäß seiner Pachtteilhabe zustehenden Früchte des Pachtpferdes. Etwaige Sachprämien (wie z.B. Pokale u.ä.) stehen dem Verpächter zu.

 

  • 6 Berechtigung zur und Zeitpunkt der Fruchtziehung

 

  1. Die von dem Pachtpferd erzielten Geldpreise werden vom Verpächter auf einem Gewinnkonto gesammelt und verwaltet. Der/die Pächter/in ist hieran gemäß seiner Pachtteilhabe berechtigt und wird über den aktuellen Stand des Gewinnkontos regelmäßig durch den Verpächter informiert.

 

  1. Der Verpächter kann, sofern Pächter/innen des Pachtpferdes mit mehr als 50 % der verkauften Pachtteilhabe dem in Textform zugestimmt haben, in begründeten Ausnahmefällen (wie z.B. das Pachtpferd betreffende medizinische Notfälle, etc.) die auf dem Gewinnkonto befindlichen Beträge zur Versorgung, Behandlung oder anderweitig notwendigen, zu Beginn der Vertragslaufzeit nicht abzusehenden Sonderbehandlung des Pachtpferdes verwenden.

 

  1. Das zum Ende der Vertragslaufzeit auf dem Gewinnkonto des Pachtpferdes befindliche Guthaben ist dem/der Pächter/in binnen 60 Tagen nach dem Vertragsende auf ein von dem/der Pächter/in benanntes Konto zu überweisen.

 

  • 7 Haftungsausschluss

 

In Ergänzung von § 7 der Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für die Teilnahme auf dein-rennpferd.de haftet der Verpächter – soweit ihn, seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden trifft – nicht für einen krankheits- oder verletzungsbedingten (kurz- oder längerfristigen) Ausfall des Pachtpferdes. Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen für Schadensersatzansprüche aus einer Verschuldungs- und Gefährdungshaftung wegen arteigenem, tierischen und willkürlichen Verhalten des Pachtpferdes. Im Übrigen wird für das jeweilige Rennpferd eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen und unterhalten.

 

  • 8 Vorkaufsrecht

 

  1. Am Ende der Vertragslaufzeit wird sich der Verpächter um einen Verkauf des Pachtpferdes bemühen. Die Pächter/innen, die zum Ende des vorangehenden Vertragsjahrs Pächter des Pachtpferdes waren, sind dann berechtigt, vor dem Verkauf des Pachtpferdes gemäß ihrer bisherigen Pachtteilhabe Miteigentum an dem Pachtpferd von dem Verpächter zu erwerben; der hierfür zu zahlende Kaufpreis beträgt 1,- € (in Worten: ein Euro) je Pächter. Findet sich binnen sechs Monaten nach Ende der Vertragslaufzeit ein Interessent, wird der Verpächter sämtlichen Pächter/innen die mit dem Interessenten vereinbarten Verkaufskonditionen mitteilen und die Pächter auffordern, binnen einer Frist von 2 Wochen zu erklären, ob sie ihr Vorkaufsrecht ausüben wollen. Erwirbt ein Pächter hierdurch Miteigentum an dem Pachtpferd, ist er verpflichtet, dem Verkauf des Pferdes an den Interessenten zuzustimmen und bevollmächtigt den Verpächter bereits jetzt, alle notwendigen Erklärungen betreffend den Verkauf des Pachtpferdes für die betreffenden Pächter/innen abzugeben und entgegenzunehmen. Gleiches gilt in dem Fall, in dem der Verpächter beabsichtigt, dass Pachtpferd auf einer Auktion oder in einem Verkaufsrennen zu veräußern; an die Stelle der Mitteilung der Verkaufskonditionen tritt in diesem Falle die Mitteilung über den Ort und Zeitpunkt der Auktion bzw. des Verkaufsrennens.

 

  1. Der Verpächter hält für die Abwicklung des Verkaufes des Pachtpferdes einmalig eine Verkaufsprovision von 9% sowie die von den Pächtern für die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu zahlenden Kaufpreise, sowie ggf. anfallende Auktions- und Transportkosten vom Verkaufserlös ein; den verbleibenden Verkaufserlös kehrt der Verpächter binnen 60 Tagen nach Erhalt des Kaufpreises in Höhe des anteiligen Miteigentums an die Pächter aus.

 

  1. Findet sich kein Interessent für das Pachtpferd – innerhalb oder außerhalb einer Auktion – und/oder macht ein/e Pächter/in von dem Recht zum Eigentumserwerb nach § 7 Abs. 2 keinen Gebrauch, so endet der Pachtvertrag automatisch durch Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung durch die Parteien bedarf.
  • 9 Sonstiges

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag planwidrige Regelungslücken enthält.

 

  1. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Verpächters.